Auftraggeberhaftung
Mit diesen neuen Haftungsbestimmungen soll dem Ausfall der Sozialversicherungsbeiträge durch Sozialbetrug entgegen gewirkt werden. Mit Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz trat die Auftraggeber/innenhaftung per 01.09.2009 in Kraft.
A.S.T. Baugesellschaft mbH FN 226696b DG-Nr. 800971832